Dashcam - was ist erlaubt, was nicht?
Dashcam in Österreich: Was ist erlaubt und was nicht?
Dashcams können nach einem Unfall bei der Dokumentation des Geschehens hilfreich sein. In Österreich sind sie jedoch nicht automatisch erlaubt oder generell verboten. Entscheidend ist, wie die Kamera eingestellt ist und zu welchem Zweck die Aufnahmen verarbeitet werden.
Nach der aktuellen Rechtsauffassung der österreichischen Datenschutzbehörde sind viele handelsübliche Dashcam-Einstellungen problematisch. Eine datenschutzkonforme Nutzung kann im Einzelfall aber möglich sein, wenn die Aufzeichnung auf das notwendige Maß beschränkt wird.
Wann kann eine Dashcam zulässig sein?
Für eine möglichst datenschutzkonforme Verwendung sind insbesondere folgende Punkte wichtig:
- Klare Zweckbindung: Die Aufnahmen dienen beispielsweise der Dokumentation eines Unfallhergangs oder einer konkreten Verkehrssituation zu Beweiszwecken.
- Kurze Speicherung: Nicht benötigte Aufnahmen werden laufend automatisch überschrieben.
- Anlassbezogene Sicherung: Eine dauerhafte Speicherung erfolgt nur bei einem relevanten Ereignis, etwa durch einen Unfallsensor.
- Begrenzter Aufnahmebereich: Die Kamera erfasst nur den für den Zweck erforderlichen Bereich rund um das Fahrzeug.
- Datenminimierung: Auflösung, Kamerawinkel und Aufnahmedauer sollten so gewählt werden, dass möglichst wenige unbeteiligte Personen oder Fahrzeuge identifizierbar sind.
- Zugriffsschutz: Gespeicherte Aufnahmen sollten gegen unbefugten Zugriff geschützt werden.
Die österreichische Datenschutzbehörde nennt als bereits im Einzelfall akzeptierte Beispiele kurze Videosequenzen von etwa drei beziehungsweise fünf Minuten. Daraus lässt sich jedoch keine allgemeine Garantie ableiten, dass jede Dashcam mit dieser Speicherdauer zulässig ist.
Was ist bei einer Loop-Aufnahme zu beachten?
Eine Dashcam kann technisch laufend kurze Sequenzen aufzeichnen, wenn diese automatisch wieder überschrieben werden und ohne besonderen Anlass keine dauerhafte Speicherung entsteht.
Datenschutzrechtlich problematisch wird es insbesondere dann, wenn der gesamte Straßenverkehr über längere Zeit dauerhaft gespeichert wird oder Aufnahmen ohne konkreten Zweck gesammelt und archiviert werden.
Aufnahmebereich möglichst klein halten
Eine Dashcam sollte nicht möglichst viel, sondern nur das für den jeweiligen Zweck erforderliche Umfeld des Fahrzeugs erfassen. Die Datenschutzbehörde empfiehlt unter anderem einen nach unten gerichteten Kamerawinkel und eine möglichst geringe Identifizierbarkeit weiter entfernter Personen und Fahrzeuge.
Auch eine Tonaufnahme sollte deaktiviert werden, wenn sie für den vorgesehenen Zweck nicht erforderlich ist.
Darf man Dashcam-Aufnahmen veröffentlichen?
Eine zulässige Aufnahme bedeutet nicht automatisch, dass das Video anschließend veröffentlicht werden darf. Das Hochladen auf YouTube, Instagram, TikTok oder andere Plattformen ist rechtlich gesondert zu beurteilen.
Sind Personen oder Kennzeichen erkennbar, können Datenschutz- und Persönlichkeitsrechte betroffen sein. Vor einer Veröffentlichung sollten identifizierbare Personen und Kennzeichen daher grundsätzlich unkenntlich gemacht werden, sofern keine ausreichende Rechtsgrundlage für die Veröffentlichung besteht.
Kann eine Dashcam-Aufnahme als Beweis verwendet werden?
Die Dokumentation eines Unfallhergangs kann ein berechtigtes Interesse darstellen. Die österreichische Datenschutzbehörde hat bereits anerkannt, dass eine anlassbezogene Dashcam-Aufnahme im Einzelfall zur Dokumentation beziehungsweise Anzeigenerstattung zulässig sein kann.
Ob eine konkrete Aufnahme in einem gerichtlichen oder behördlichen Verfahren tatsächlich als Beweismittel verwertet wird, ist davon getrennt zu beurteilen und hängt vom jeweiligen Verfahren und Einzelfall ab.
Welche Dashcam-Einstellungen sind problematisch?
- dauerhafte Speicherung kompletter Fahrten ohne konkreten Anlass
- unnötig großer Aufnahmebereich
- lange Speicherung nicht relevanter Aufnahmen
- Aufzeichnung für andere Zwecke als den festgelegten Zweck
- ungeschützter Zugriff auf gespeicherte Videos
- ungeprüfte Veröffentlichung erkennbarer Personen oder Kennzeichen
Dashcams in Österreich: auf die Einstellungen kommt es an
Eine Dashcam ist in Österreich nicht pauschal verboten. Die zulässige Nutzung erfordert jedoch eine möglichst datensparsame und zweckgebundene Konfiguration. Kurze Aufnahmesequenzen, automatische Überschreibung, ein begrenzter Kamerawinkel und eine anlassbezogene Speicherung sind dabei besonders wichtig.
Wer eine Dashcam verwendet, sollte die jeweiligen Einstellungen daher vor der ersten Fahrt genau prüfen und sich bei Änderungen der Rechtslage an den aktuellen Informationen der österreichischen Datenschutzbehörde orientieren.
Stand: August 2026. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Die Rechtmäßigkeit einer konkreten Dashcam-Nutzung ist immer anhand des Einzelfalls zu beurteilen.
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Hinweis: Dieser Text stellt keine rechtliche Beratung dar und erhebt keinen Anspruch auf Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität. Für die rechtlich einwandfreie Nutzung einer Dashcam ist jeder selbst verantwortlich. Im Zweifelsfall sollte rechtlicher Rat eingeholt werden.