Dashcam - was ist erlaubt, was nicht?
Dashcam in Österreich – was ist erlaubt, was verboten? (2025 Update)
Dashcams sind in Österreich für viele Autofahrer ein spannendes Thema: Schließlich können sie wertvolle Beweise liefern, wenn es mal kracht. Doch Vorsicht – die rechtliche Lage ist hierzulande alles andere als unkompliziert. Grundsätzlich gelten Dashcams laut österreichischem Datenschutzgesetz nämlich als Videoüberwachungsanlagen. Und genau deshalb dürfen sie nicht einfach so und dauerhaft den Straßenverkehr filmen.
Das bedeutet konkret: Eine Dashcam darf nur dann aufnehmen, wenn wirklich ein bestimmter Anlass vorliegt. Zum Beispiel, wenn es zu einem Unfall oder einem brenzligen Fahrmanöver kommt. Dauerhaft mitlaufende Aufnahmen – also quasi als ständiger „Beifahrer“ – sind dagegen verboten, weil sie eine unzulässige Überwachung darstellen. Das hat auch die Datenschutzbehörde in Österreich schon mehrfach klargestellt.
Wichtig ist auch, dass Dashcams technisch so eingestellt sein müssen, dass sie nur kurze Videosequenzen speichern und alte Aufnahmen regelmäßig automatisch löschen. Außerdem dürfen die Aufnahmen nur den unmittelbaren Bereich rund ums Auto zeigen – großflächige Aufnahmen oder gar das dauerhafte Filmen öffentlicher Straßen und Plätze sind nicht erlaubt. Und ganz wichtig: Du darfst die Aufnahmen nicht einfach so veröffentlichen, schon gar nicht, wenn darauf andere Personen oder Kennzeichen deutlich erkennbar sind.
Wer gegen diese Regeln verstößt, muss mit saftigen Geldstrafen rechnen und das nicht zu knapp. Zudem können sich betroffene Personen auch zivilrechtlich zur Wehr setzen, wenn ihre Persönlichkeitsrechte verletzt werden. Deshalb: Lieber vorher schlau machen! Falls du dir unsicher bist, wie du eine Dashcam in deinem Fahrzeug rechtlich korrekt einsetzen kannst, lohnt sich ein Blick in die offiziellen Informationen der Datenschutzbehörde oder ein Gespräch mit einem Anwalt.
Fazit: Dashcams sind in Österreich erlaubt, solange sie nur anlassbezogen und datenschutzkonform eingesetzt werden. Eine Daueraufzeichnung ist tabu. Auch das Veröffentlichen von Aufnahmen kann rechtliche Konsequenzen haben. Wer seine Dashcam richtig einstellt und nicht auf Daueraufnahme stellt, kann sie jedoch durchaus als nützliche Unterstützung im Straßenverkehr nutzen.
In aller Kürze:
- Anlassbezogene Aufzeichnung: Die Kamera darf nur bei konkreten Anlässen (z. B. einem Unfall) aktiv aufzeichnen und abspeichern. Eine dauerhafte Aufnahme des Straßenverkehrs ist unzulässig.
- Örtliche Begrenzung: Die Aufzeichnung muss auf den unmittelbaren Bereich rund um das Fahrzeug beschränkt sein. Weitwinkelaufnahmen, die den öffentlichen Raum großflächig erfassen, sind nicht erlaubt.
- Technische Vorkehrungen: Die Dashcam sollte so eingestellt sein, dass sie nur kurze Sequenzen aufzeichnet und nicht permanent speichert. Eine automatische Überschreibung nicht relevanter Daten ist unbedingt erforderlich.
- Datensicherheit: Aufzeichnungen müssen vor unbefugtem Zugriff geschützt sein, beispielsweise durch Verschlüsselung
Folgende Nutzungen von Dashcams sind in Österreich untersagt:
- Permanente Aufzeichnung: Eine kontinuierliche Videoaufzeichnung des Straßenverkehrs stellt eine unzulässige Überwachung dar.
- Veröffentlichung von Aufnahmen: Das Teilen von Dashcam-Videos, insbesondere in sozialen Medien, ist verboten, wenn darauf Personen, Orte oder Kennzeichen erkennbar sind.
- Fehlende Kennzeichnung: Der Einsatz einer Dashcam ohne entsprechende Hinweise kann als Verstoß gegen das Datenschutzgesetz gewertet werden.
Hinweis: Dieser Text stellt keine rechtliche Beratung dar und erhebt keinen Anspruch auf Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität. Für die rechtlich einwandfreie Nutzung einer Dashcam ist jeder selbst verantwortlich. Im Zweifelsfall sollte rechtlicher Rat eingeholt werden.
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